Beratung
- zum Grundstücksrecht (z.B. zu Anträge auf Vereinigung/Teilung)
- zum Bauordnungs- und Bauplanungsrecht (z.B. Anträge auf Baulasteneintragung)
- zur Grundstückswertermittlung
Entsprechend unseres Leistungsspektrums, handelt es sich bei der Anfertigung des Amtlichen Lageplans, bei Grenzvermessungen (bis auf die Grenzanzeige) und bei der Gebäudeeinmessung um Liegenschaftsvermessungen im Sinne des Brandenburgischen Vermessungsgesetzes (BbgVermG).
Somit richten sich die Kosten für diese hoheitlichen Leistungen nach pauschalierten Gebührensätzen der jeweils gültigen Vermessungsgebührenordnung (VermGebO). Die Kosten für die nicht-hoheitlichen Vermessungsleistungen (z.B. Absteckungsarbeiten) berechnen sich entsprechend der Aufwandseinschätzung nach der HOAI bzw. nach dem Zeitaufwand.
Um eine fundierte Kostenschätzung zu unseren Leistungen erstellen zu können, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.